2. 2.1. Dagegen erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 29. März 2023 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: "1. Es sei der Einspracheentscheid des Unfallversicherers vom 24. Februar 2023 im Dossier Nr. aaa aufzuheben und es seien der Versicherten die gesetzlichen Leistungen aus dem Unfallversicherungsgesetz auszurichten. 2. Es seien weitere medizinische Abklärungen durchzuführen. 3. Unter o/e-Kostenfolge." 2.2. Mit Vernehmlassung vom 30. Juni 2023 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde.