1. Die 1972 geborene Beschwerdeführerin ist als Beauty Advisor angestellt und deswegen bei der Beschwerdegegnerin obligatorisch gegen Unfallfolgen versichert. Am 1. Juni 2022 meldete sie der Beschwerdegegnerin, sie sei am 21. Mai 2022 auf der Strasse ausgerutscht und habe sich dabei am rechten Fuss- und Handgelenk sowie am linken Knie verletzt. Die Beschwerdegegnerin erbrachte in der Folge vorübergehende Leistungen (Heilbehandlung/Taggeld). Mit Verfügung vom 14. September 2022 stellte sie ihre Leistungen per 31. August 2022 ein. Die dagegen erhobene Einsprache wies sie mit Einspracheentscheid vom 24. Februar 2023 ab.