5.2. Mit Beurteilung vom 16. März 2021 hielt Dr. med. univ. C._____ unter anderem fest, dass es entsprechend dem natürlichen Verlauf aufgrund der Vorschädigung zu entsprechendem Fortschreiten der unfallbedingt ausgelösten Schäden gekommen sei, sodass am 10. November 2020 eine erneute Arthroskopie mit Entfernung abgelöster Knorpelfragmente, Notch- Plastik zur Verbesserung der Streckfähigkeit, Knorpelglättung retropatellar sowie anterograder K-Drahtbohrung plus Endoret medialer Femurcondylus und Trochlea Kniegelenk rechts durchgeführt worden sei.