C._____ fest, dass die Beschwerden am rechten Kniegelenk, aufgrund von Knorpelschäden, Folgen des geltend gemachten Ereignisses vom 12. Juni 2010 seien. Entsprechend dem natürlichen Verlauf sei es aufgrund der Vorschädigung zu entsprechendem Fortschreiten der unfallbedingt ausgelösten Schäden gekommen, sodass am 10. November 2020 eine erneute Arthroskopie mit Entfernung abgelöster Knorpelsegmente, Notch-Plastik zur Verbesserung der Streckfähigkeit, Knorpelglättung retropatellar sowie anterograder K- Drahtbohrung plus Endoret medialer Femurcondylus, lateraler Femurcondylus und Trochlea Kniegelenk rechts durchgeführt worden sei.