Gegenstand Beschwerdeverfahren betreffend AVIG (Einspracheentscheid vom 24. Februar 2023) -2- Das Versicherungsgericht entnimmt den Akten: 1. 1.1. Die Beschwerdeführerin ist eine im Bereich Lüftungsmontage tätige Aktengesellschaft. Jeweils auf entsprechende Voranmeldung hin wurde mit Verfügungen vom 10. Juli 2020 (ersetzte Verfügung vom 30. März 2020), 21. August 2020, 23. November 2020 und 5. März 2021 kein Einspruch gegen die Auszahlung von Kurzarbeitsentschädigung für die Zeit vom 20. März 2020 bis am 28. Februar 2021 und vom 5. März bis am 4. Juni 2021 erhoben.