werde von der Beschwerdeführerin angegeben, dass sie immer nur Ibuprofen und früher auch zusätzlich Dafalgan als Schmerzmittel eingenommen habe. Die aktuell angegebene Schmerzmitteleinnahme von vier bis sechs Stück Ibuprofen pro Tag lasse sich aufgrund der objektivierbaren Befunde nicht nachvollziehen. Objektiv bestehe ein gutes Behandlungsergebnis nach Korrekturosteotomie mit beinahe seitengleicher Kraft und guter Muskulatur. Objektiv würden Hinweise auf eine Schonung bzw. einen verminderten Einsatz der Hand infolge der geklagten Beschwerden fehlen. Die geklagte Beschwerdesymptomatik lasse sich aufgrund der objektivierbaren Befunde nicht nachvollziehen (VB 69.32 S. 4).