Der RAD-Arzt habe keine Abklärungen getätigt und nicht nachgefragt, was der Grund für diesen Nichtnachweis der Medikamentation sein könnte. Ihr sei schleierhaft, weshalb Medikamente, welche sie tatsächlich eingenommen habe, nicht angezeigt worden seien. Der Grund für diese Diskrepanzen (falsche Messung, falsche Blutprobe etc.) sei nicht abgeklärt worden (Beschwerde S. 13). 5.2. Die Beschwerdeführerin wurde am 25. Oktober 2021 durch den Suva- Kreisarzt Dr. med. univ. D._____, Praktischer Arzt, untersucht. Dieser hielt im Bericht vom 29. Oktober 2021 fest, bezüglich der Schmerzproblematik -6-