Insofern könne erst in einem genügend grossen zeitlichen Intervall nach dieser Operation vom Beginn einer Arbeitsfähigkeit gesprochen werden. Ab September 2020 müsse daher von einer Arbeitsfähigkeit ausgegangen werden, die ein angepasstes Tätigkeitsprofil ermögliche. Es sei davon auszugehen, dass ein volles Pensum bei angepasster Tätigkeit realisiert werden könne (VB 66 S. 3 f.).