2.2. Mit Vernehmlassung vom 17. Mai 2023 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde. 2.3. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 25. Mai 2023 wurde die berufliche Vorsorgeeinrichtung der Beschwerdeführerin im Verfahren beigeladen und ihr Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Mit Eingabe vom 29. Juni 2023 beantragte die Beigeladene die Abweisung der Beschwerde. -3- Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: 1. Strittig und zu prüfen ist der Rentenanspruch der Beschwerdeführerin.