Die Beschwerdegegnerin tätigte daraufhin medizinische und erwerbliche Abklärungen, holte die Akten der Unfallversicherung (Suva) ein, nahm Rücksprache mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) und sprach der Beschwerdeführerin Frühinterventionsmassnahmen in Form von Beratung und Unterstützung zu. Nach weiteren Rücksprachen mit dem RAD stellte die Beschwerdegegnerin der Beschwerdeführerin mit Vorbescheid vom 18. Juli 2022 die Zusprache einer ganzen Rente vom 1. November 2019 bis 31. März 2022 in Aussicht. Nach Prüfung der dagegen erhobenen Einwände verfügte die Beschwerdegegnerin am 1. März 2023 ihrem Vorbescheid entsprechend.