Aus rheumatologischer Sicht könne die Einschätzung von Dr. med. D._____, Facharzt für Allgemeine Innere Medizin sowie für Rheumatologie, in dessen Bericht vom 16. Februar 2022 (vgl. VB 50, S. 6 ff.) übernommen werden, wonach der Beschwerdeführer für leichte wechselbelastende Tätigkeiten ohne das Tragen von Lasten von mehr als 10 kg und mit der Möglichkeit "für stehende, sitzende und Arbeiten im Gehen" zu 50 % arbeitsfähig sei.