Dieser hielt zusammengefasst fest, im Vordergrund stünden in somatischer Hinsicht ein entzündlich-rheumatisches Rücken- und Darmleiden im Sinne einer enteropathischen Spondylarthritis bei Morbus Crohn sowie ein degenerativ bedingtes Nackenleiden im Sinne eines zervikoradikulären Reizsyndroms C5 und C6 rechts (VB 55, S. 2). Körperlich belastende (Lager-)Tätigkeiten seien seit September 2019 ungünstig und kämen seit April 2020 andauernd nicht mehr in Frage. Auch die gelernte Tätigkeit als Koch und die "jahrelang ausgeübte Tätigkeit als Metzger" seien seit September 2019 nicht mehr zumutbar (VB 55, S. 3). Aus rheumatologischer Sicht könne die Einschätzung von Dr. med.