2. 2.1. Vorgängig ist auf Folgendes hinzuweisen: Der Beschwerdeführer hat sich in der Vergangenheit bereits mehrfach zum Bezug von IV-Leistungen angemeldet. Letztmals wurde durch die damals zuständige IV-Stelle des Kantons Zürich ein Anspruch auf eine Invalidenrente mit Verfügung vom 27. Juli 2018 (VB 9.24) verneint (bestätigt durch Urteil des Sozialversicherungsgerichts des Kantons Zürich IV.2018.00796 vom 29. November 2019 in VB 9.4).