1. 1.1. Die Beschwerdegegnerin begründete die Zusprache der halben Rente damit, dass der Beschwerdeführer unter Berücksichtigung seiner gesundheitlichen Beeinträchtigungen noch in der Lage sei, zu 50 % einer angepassten Tätigkeit nachzugehen und damit ein 53 % unter dem Valideneinkommen liegendes Salär zu erzielen (Vernehmlassungsbeilagen [VB] 71, S. 2 f.). -4-