2.6. Mit Verfügung ebenfalls vom 23. Mai 2023 wurde dem Beschwerdeführer die unentgeltliche Prozessführung und die unentgeltliche Rechtsverbeiständung in der Person von Rechtsanwältin lic. iur. Petra Kern gewährt. 2.7. Mit Eingabe vom 26. Mai 2023 hatte der Beschwerdeführer zwischenzeitlich weitere Dokumente zu den Akten gereicht und neu sinngemäss beantragt, die ab dem 1. April 2021 beantragte Dreiviertelsrente sei vorübergehend für einen nicht genauer bezeichneten Zeitraum in den Jahren 2022 und 2023 auf eine ganze Rente zu erhöhen. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: