2.3. Mit Vernehmlassung vom 19. Mai 2023 beantragte die Beschwerdegegnerin im Beschwerdeverfahren VBE.2023.161 und mit Vernehmlassung vom 5. Mai 2023 im Beschwerdeverfahren VBE.2023.194 die Abweisung der jeweiligen Beschwerde. 2.4. Am 23. Mai 2023 verfügte die Instruktionsrichterin die Vereinigung der beiden Verfahren VBE.2023.161 sowie VBE.2023.194. 2.5. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 23. Mai 2023 wurde die berufliche Vorsorgeeinrichtung des Beschwerdeführers zum Verfahren beigeladen und ihr Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt, worauf diese mit Eingabe vom 14. Juni 2023 verzichtete.