Im Jahre 2017 habe Dr. med. C._____ den Beschwerdeführer "wieder in psychiatrische Behandlung (Gesprächsstunden) geben [wollen]". Der ehemalige Psychiater Dr. med. D._____ arbeite jedoch nicht mehr in der Klinik und ein Facharzt habe "anscheinend" empfohlen, dass der Beschwerdeführer weiterhin seine Medikamente nehmen solle und keine Therapie nötig sei (VB 132 S. 4). Dem beigelegten Schreiben der Klinik H._____, Z._____, vom 4. November 2022 ist zu entnehmen, dass die Hausärztin den Beschwerdeführer der Klinik zugewiesen habe, derzeit jedoch eine Wartezeit für einen Ersttermin von 3 bis 7 Monaten bestehe (VB 132 S. 6a). Gemäss beigelegter E-Mail vom 16. Mai 2017 von Dr. med.