Ob die Hilflosigkeit im Alltag wirklich konsistent sei, liesse sich jedoch erst mit einer Alltagsbeobachtung bzw. einer Observation beurteilen (VB 127.2 S. 6). Dies wurde auch im psychiatrischen Teilgutachten so festgehalten (VB 127.5 S. 4). Dem Gutachten ist damit nicht abschliessend zu entnehmen, ob aggravatorisches Verhalten vorliegt. Dr. med. F._____ zeigt in seiner Beurteilung überdies konkrete Indizien auf, welche gegen die Zuverlässigkeit der Einschätzung der Arbeitsfähigkeit durch die Gutachter sprechen (vgl. E. 4.2.4.).