4.2.4. RAD-Arzt Dr. med. F._____, Facharzt für Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates, hielt in seiner Beurteilung vom 18. November 2021 fest, mit überwiegender Wahrscheinlichkeit liege aggravatorisches Verhalten vor, weshalb sich eine 100%ige Arbeitsunfähigkeit nicht plausibilisieren lasse. Dem psychiatrischen Gutachter sei der Vollzug des bewussten Rollenwechsels aus der kurativen in die gutachterliche Tätigkeit nicht gelungen. Er habe über demonstrative Auffälligkeiten berichtet und psychiatrische Befunde nicht erhoben, da der Beschwerdeführer dies verweigert habe.