4.2.2. RAD-Ärztin Dr. med. E._____, Fachärztin für Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates, hielt in ihrer Beurteilung vom 30. August 2019 fest, nach Rücksprache mit zwei "RAD-Psychiatern" sei die von der Ehefrau beschriebene Aktivität aus psychiatrischer Sicht nicht mit der Diagnose vereinbar. Sofern die Diagnose "depressiver Stupor" noch zutreffe, wären diese Aktivitäten aus psychiatrischer Sicht so nicht möglich. Da nach Aussagen der Ehefrau eine Besserung eingetreten sei, sei eine Hilflosenentschädigung – auch eine leichte – nicht mehr plausibel.