Der Hausarzt des Beschwerdeführers Dr. med. C._____, Facharzt für Säuglings- und Kinderkrankheiten, diagnostizierte beim Beschwerdeführer am 27. April 2005 einen Status nach Schleudertrauma, eine schwere katatone Depression, chronische Kopfschmerzen sowie eventuell eine beginnende Psychose, weshalb dieser keiner normalen Tätigkeit nachgehen könne. Er sei vollständig auf seine Frau angewiesen, eine Kommunikation sei nicht möglich (VB 4). Gemäss Bericht von Dr. med. C._____ vom 2. September 2005 bestehe in sämtlichen Tätigkeiten eine volle Arbeitsunfähigkeit (VB 27 S. 3f.).