4. 4.1. Zeitlicher Referenzpunkt bildet vorliegend die Verfügung vom 19. Juli 2007, mit welcher die Beschwerdeführerin dem Beschwerdeführer eine ganze Rente bei einem Invaliditätsgrad von 100 % zusprach (VB 46). Die Beschwerdegegnerin stützte sich dabei insbesondere auf die Beurteilung durch den RAD-Arzt Dr. med. B._____, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, vom 1. Februar 2007. Dieser kam in seiner Beurteilung zum Schluss, es sei aus den medizinischen Akten schlüssig abzuleiten, dass eine psychische Störung mit 100%iger Arbeitsunfähigkeit für jede Tätigkeit im allgemeinen Arbeitsmarkt bestehe.