2.3. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 24. April 2023 wurde die Baloise Versicherung AG, Basel, als berufliche Vorsorgeeinrichtung des Beschwerdeführers zum Verfahren beigeladen und ihr Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Diese liess sich in der Folge nicht vernehmen. 2.4. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 8. Mai 2023 wurde dem Beschwerdeführer die unentgeltliche Rechtspflege bewilligt und zu seinem unentgeltlichen Vertreter Dr. iur. Yves Waldmann, Advokat, Basel, ernannt. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: