Im Rahmen des im Mai 2018 eingeleiteten Revisionsverfahrens bezüglich der Hilflosenentschädigung wurde beim Beschwerdeführer am 11. März 2019 erneut eine Abklärung an Ort und Stelle betreffend die Hilflosigkeit durchgeführt. Nach Rücksprache mit dem RAD verfügte die Beschwerdegegnerin am 22. Oktober 2019 die Aufhebung der Hilflosenentschädigung per Ende November 2019. Die Verfügung erwuchs unangefochten in Rechtskraft.