Die Beschwerdegegnerin tätigte in der Folge medizinische, persönliche und berufliche Abklärungen, zog die Akten des Unfallversicherers bei und nahm Rücksprache mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD). Mit Verfügung vom 26. Januar 2007 sprach sie dem Beschwerdeführer rückwirkend ab dem 1. Oktober 2005 eine Hilflosenentschädigung wegen Hilflosigkeit schweren Grades zu sowie mit Verfügung vom 19. Juli 2007 rückwirkend ab dem 1. Mai 2005 eine ganze Rente.