6.3. 6.3.1. Auch betreffend das Invalideneinkommen stützte sich die Beschwerdegegnerin auf die statistischen Angaben der LSE, Position 49-52 Lager, Kompetenzniveau 1. Dieses Vorgehen kritisierte der Beschwerdeführer im Rahmen der Einwände im Vorbescheidverfahren und machte geltend, es sei auf das Einkommen bei der aktuellen Arbeitgeberin, der C. AG in Z., abzustellen und dieses auf 70 % hochzurechnen (VB 141). Die Beschwerdegegnerin hielt jedoch in der angefochtenen Verfügung an ihrem Vorgehen mit der Begründung fest, dass der Beschwerdeführer auf dem hypothetischen ausgeglichenen Arbeitsmarkt einen höheren als den tatsächlich erhaltenen Lohn erzielen könne (VB 144 S. 2).