So sei der Beschwerdeführer auf ein ruhiges und klar strukturiertes Arbeitsumfeld angewiesen, mit Zuweisung einfacher, repetitiver Arbeitsabläufe ohne Zeitdruck und ohne Übernahme von Verantwortung. Er benötige einen Arbeitsplatz, wo die Umgebung über seine Ticks informiert sei und damit umgehen könne – wechselnder Publikumsverkehr sei daher ungünstig (VB 135 S. 11 ff., vgl. die jeweiligen Teilgutachten in VB 132). Aufgrund der kognitiven Defizite bestehe jedoch gemessen an der regulären Leistung eines Logistikers EBA eine leichte bis mittelgradige Einschränkung (VB 135 S. 12).