Bezüglich der Auswirkungen der Befunde bzw. Diagnosen erkannten die Gutachter fachübergreifend, dass sich damit eine quantitative Einschränkung der Arbeitsfähigkeit nicht rechtfertigen liesse. Vielmehr sei den Problemen nicht durch eine quantitative Reduktion der Arbeitszeit, sondern eine qualitative Anpassung des Arbeitsumfelds bzw. eine Reduktion der Anforderungen zu begegnen. So sei der Beschwerdeführer auf ein ruhiges und klar strukturiertes Arbeitsumfeld angewiesen, mit Zuweisung einfacher, repetitiver Arbeitsabläufe ohne Zeitdruck und ohne Übernahme von Verantwortung.