1. 1.1. Beim 1993 geborenen Beschwerdeführer wurden 2005 eine kongenitale Oligophrenie sowie 2007 ein Tourette-Syndrom diagnostiziert. Bereits 2006 erteilte die Beschwerdegegnerin dem Beschwerdeführer auf Antrag seiner Eltern Kostengutsprache für Sonderschulmassnahmen. Im weiteren Verlauf sprach sie ihm auf neuerlichen Antrag berufliche Massnahmen sowie später zusätzlich IV-Taggelder zu. Im Juli 2014 konnte der Beschwerdeführer so mit Hilfe der Beschwerdegegnerin eine Ausbildung als Logistiker EBA abschliessen, woraufhin die Beschwerdegegnerin ihre Leistungen einstellte und den Fall abschloss.