Zwar bestehen seit 25 Jahren Schmerzen, es liegen somit jedoch diverse Hinweise vor, dass diese zugenommen haben. Auch dass dem Beschwerdeführer ab Januar 2020 eine Arbeitsunfähigkeit attestiert wurde (VB I 66; 203) und ab dann Behandlungen und Abklärungen durchgeführt wurden (vgl. VB I 42; 52; 61), weist auf eine Zunahme der Beschwerden hin. In Bezug auf die Arbeitsfähigkeit in der bisherigen Tätigkeit bestehen zudem widersprüchliche Angaben. Während im orthopädischen Teilgutachten der SMAB – gestützt auf die Arbeitsplatzbeschreibung vom 2. September 2019 (VB I 217 S. 4) – eine Arbeitsunfähigkeit von 20 % festgehalten wurde, hielt Dr. med. C._____ an seiner Beurteilung fest, die Ar-