Der orthopädische Gutachter hielt betreffend Beurteilung des bisherigen Verlaufs fest, am linken Sprunggelenk habe sich eine posttraumatische Arthrose entwickelt, welche mit einer Versteifung des unteren Sprunggelenks und des Chopard-Gelenkes behandelt worden sei, wobei mittlerweile auch eine deutliche Arthrose des oberen Sprunggelenkes nachgewiesen sei, welche zu einer Bewegungseinschränkung führe (VB I 217 S. 37). Auch Dr. med. K._____ diagnostizierte im Bericht vom 28. Juni 2022 unter anderem eine Arthrose im OSG links und führte aus, aus orthopädischer Sicht bestehe in der bisherigen Tätigkeit eine Arbeitsfähigkeit von 80– 100 % (VB I 231 S. 2 und 5).