und bei zusätzlich ebenfalls unauffälliger neurophysiologischer Zusatzuntersuchung könne die vorliegende Symptomatik nicht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit einem CRPS zugewiesen werden. Zudem hielt er fest, es bestehe ein gemischt neuropathisch nozizeptives Schmerzsyndrom im Zusammenhang mit dem Unfallgeschehen (VB I 83 S. 6 f.). Dr. med. B._____ begründet damit nachvollziehbar, weshalb mit überwiegender Wahrscheinlichkeit kein CRPS vorliege. Im neurologischen Teilgutachten der SMAB AG wurde sodann festgehalten, aus neurologischer Sicht bestehe keine Einschränkung der Arbeitsfähigkeit (VB I 217 S. 24 f.).