Mittlerweile sei auch eine deutliche Arthrose des oberen Sprunggelenkes links in der Computertomographie nachgewiesen, welche konservativ behandelt werde und zu einer Bewegungseinschränkung führe (VB I 217 S. 37). Durch diese orthopädische Erkrankung werde eine signifikante Funktionseinschränkung des linken Sprunggelenkes verursacht, wodurch die Arbeitsfähigkeit in bisheriger Tätigkeit seit Juni 2020 auf 80 % eingeschränkt sei (AUF 20 %). In einer optimal angepassten Tätigkeit, welche überwiegend sitzend sein müsse, kein Heben und Tragen von mehr als mittleren Lasten, keine knienden oder hockenden Tätigkeiten, keine Arbeiten in Zwangshaltung, kein Ersteigen von Leitern und Gerüsten,