die Schmerzsymptomatik bestehe sei 25 Jahren (VB I 224). Mit Beurteilung vom 4. August 2022 führte er schliesslich aus, es bestehe keine Zunahme der Beschwerdesymptomatik, sondern eine seit 25 Jahren -6- bestehende Schmerzsymptomatik. Der gesamte Verlauf weise auf ein vom somatischen Geschehen entkoppeltes Schmerzsyndrom hin (VB I 241).