Einspracheentscheid vom 20. Februar 2023 wies die Beschwerdegegnerin beide Einsprachen ab. 2. 2.1. Gegen den Einspracheentscheid erhob der Beschwerdeführer am 23. März 2023 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: -3- "In Aufhebung des angefochtenen Einspracheentscheids sei die Beschwerdegegnerin zu verpflichten, dem Beschwerdeführer a) rückwirkend das Taggeld in angemessener Höhe nachzuzahlen, und b) dem Beschwerdeführer eine angemessene Invalidenrente zuzusprechen sowie auszurichten,