6.4.2. Bezüglich den Stuhlgängen und dem Urinieren kann vollumfänglich auf die vorigen Ausführungen verwiesen werden (E. 6.3. hiervor). Hinsichtlich des Schlafverhaltens hielt die Abklärungsperson im Abklärungsbericht vom 7. September 2022 fest, die Beschwerdeführerin schlafe jeweils im Bett ihrer Eltern. Sie gehe um ca. 20.00 Uhr ins Bett und höre sich noch eine Geschichte an oder ihre Mutter lese ihr etwas vor. Danach könne sie alleine einschlafen. Sie schlafe aber unruhig und drehe sich immer wieder. Sie erwache ca. zwei bis drei Mal pro Nacht und beklage sich über Schmerzen im Bauch, am Rücken, den Knien und am Kopf.