6.2.2. Die Abklärungsperson hielt bezüglich der Zahnreinigung im Abklärungsbericht vom 7. September 2022 fest, dass sich die Beschwerdeführerin die Zähne immer zuerst allein putze, die Mutter sie danach aber kontrolliere und stets eine Nachreinigung durchführe. Entsprechend hielt sie unter der Teilfunktion "Waschen/Zahnpflege" (nebst einem unbestritten gebliebenen Mehraufwand in der Teilfunktion "Baden/Duschen" von 8.5 Minuten pro Tag) einen Mehraufwand von morgens und abends je fünf Minuten fest (VB 57 S. 3).