6.2. 6.2.1. Im Bereich der "Körperpflege" sei nicht nur das Baden und Duschen, sondern auch das Zähneputzen zu berücksichtigen. Zwar putze sich die Beschwerdeführerin diese stets zuerst allein, die Mutter müsse aber jeweils behilflich sein, da wegen der schlechten Natur der Zähne sehr sorgfältig und gründlich vorgegangen werden müsse. Die Zähne würden bis zu vier Mal täglich zu je zehn Minuten geputzt, was anders als im Abklärungsbericht vermerkt einen massiven täglichen Mehraufwand bedeute (Beschwerde, Ziff. III. 14).