5.2. Hinsichtlich der alltäglichen Lebensverrichtung des "Essens" hielt die Abklärungsperson in ihrem Bericht fest, die Beschwerdeführerin könne selbstständig essen und mit dem Besteck umgehen. Weiche Speise könne sie selber zerkleinern – bei härteren benötige sie noch Hilfe, was jedoch altersentsprechend sei. Trinken und Einschenken sei ihr selbstständig möglich. Aufgrund ihrer "Mühe mit dem Essen" und der Angst, dass Speisereste im Hals hängen blieben, müsse ihr anstatt einer Mahlzeit häufig ein "Fresubin- Drink" gegeben werden, welchen sie selber trinken könne. Sie esse zudem nur, wenn sie wirklich Hunger habe und weigere sich sonst.