Hinsichtlich der Begleitung zu Arzt- und Therapiebesuchen wurde ein täglicher Mehraufwand von zwölf Minuten festgehalten (VB 57 S. 5). Sowohl die Notwendigkeit von Dritthilfe bei gesellschaftlichen Kontakten, als auch einer aufwendigen Pflege oder einer persönlichen Überwachung wurden verneint (VB 57 S. 5 f.). Insgesamt resultierte somit ein täglicher behinderungsbedingter Mehraufwand für die Intensivpflege von einer Stunde und elf Minuten (VB 57 S. 6).