Urteil des Bundesgerichts 8C_623/2022 vom 12. Januar 2023 E. 5.2.2 mit Hinweisen ). Zudem umfasst der von der Beschwerdegegnerin angewandte Tabellenlohn im Kompetenzniveau 1 eine Vielzahl von leichten und mittelschweren Tätigkeiten, weshalb sich aus dem Profil zumutbarer Verweistätigkeiten keine Notwendigkeit eines zusätzlichen leidensbedingten Abzugs ableiten lässt -9-