Das Invalideneinkommen bemass sie gestützt auf die Tabelle TA1 der LSE 2020, Kompetenzniveau 1, Total, Frauen, und unter Berücksichtigung der betriebsüblichen wöchentlichen Arbeitszeit von 41.7 Stunden mit Fr. 53'493.00 für die Zeit ab Februar 2020 beziehungsweise – unter Berücksichtigung einer Arbeitsfähigkeit von 80 % in einer angepassten Tätigkeit – mit Fr. 42'794.00 für die Zeit ab Dezember 2020. Gestützt auf diese Vergleichseinkommen errechnete sie einen Invaliditätsgrad von 7 % beziehungsweise 26 % (VB 81, S. 3). -8-