"1. Die Verfügung vom 24.2.2023 sei aufzuheben. 2. Es sei der Beschwerdeführerin eine Invalidenrente zuzusprechen. 3. Eventualiter sei ein neues psychiatrisches Gutachten unter Anwendung des einvernehmlichen Einigungsverfahrens einzuholen. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zuzüglich MwSt. zu Lasten der Beschwerdegegnerin." 2.2. Mit Vernehmlassung vom 21. April 2023 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde.