1. Die 1973 geborene Beschwerdeführerin war zuletzt für die B. GmbH als Maschinenbedienerin tätig. Am 30. August 2019 meldete sie sich bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration, Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Die Beschwerdegegnerin klärte daraufhin die gesundheitliche sowie erwerbliche Situation ab und liess die Beschwerdeführerin im Rahmen dieser Abklärungen durch die SMAB AG, Bern, polydisziplinär begutachten.