Dem Abklärungsbericht sind nach dem Gesagten keine klar feststellbaren Fehleinschätzungen (vgl. E. 5) zu entnehmen. Die Beurteilung des zeitlichen Aufwands für die relevanten Hilfeleistungen erweist sich vielmehr als schlüssig und – auch vor dem Hintergrund des dem Versicherungsgericht von der Beschwerdegegnerin am 11. September 2023 eingereichten Dokumentes "Checkliste: HE bei Minderjährigen mit Diabetes" – als nachvollziehbar. Gesamthaft vermögen die Vorbringen der Beschwerdeführerin keine Zweifel an den Ausführungen im Abklärungsbericht vom 13. Juli 2022 sowie der Stellungnahme vom 12. Dezember 2022 zu begründen, weshalb auf diese vollumfänglich abgestellt werden kann.