Dies erscheint angemessen. So wies die Abklärungsperson in ihrer Stellungnahme vom 12. Dezember 2022 diesbezüglich einleuchtend darauf hin, dass ein Ablesen des Sensors sowie die Gabe eines Getränks oder Traubenzuckers mit einem geringen zeitlichen Aufwand einhergingen (VB 23 S. 2). Überdies wurde ein zusätzlicher Aufwand von 12 Minuten pro Tag bei durchschnittlich täglich 4 notwendigen Blutzuckermessungen mittels Blutentnahme à je 3 Minuten anerkannt (VB 23 S. 2 f.). Nachvollziehbar ist sodann auch der ermittelte zeitliche Aufwand von täglich insgesamt 5 Minuten (VB 11 S. 6; 23 S. 3) für das Wechseln des Sensors.