Der Weg von U._____ nach Z._____ sei kürzer als nach V._____, auf eine entsprechende Anpassung (Reduktion) des für Arztbesuche angerechneten Mehraufwandes werde zugunsten der Beschwerdeführerin indes verzichtet (VB 23). 5. Nach der Rechtsprechung ist bei der Bearbeitung der Grundlagen für die Bemessung der Hilflosigkeit eine enge, sich ergänzende Zusammenarbeit zwischen Arzt und Verwaltung erforderlich. Die Ärztin oder der Arzt hat anzugeben, inwiefern die versicherte Person in ihren körperlichen bzw. geis- -7-