Aus den Berichten der behandelnden Ärzte, auch denjenigen von med. pract. D._____, geht indes hervor, dass die Beschwerdeführerin nicht nur aufgrund der einseitigen Erblindung, sondern auch infolge der Nebenwirkungen der Behandlung der Autoimmunerkrankung, des Tinnitus und von psychischen Beschwerden in ihrem funktionellen Leistungsvermögen beeinträchtigt ist. RAD-Ärztin Dr. med. B._____ setzte sich indes nicht mit den von ihrer Einschätzung abweichenden Beurteilungen der behandelnden Ärzte auseinander.