Es handle sich um eine sehr komplexe Situation, in der die Arbeitsfähigkeit einerseits durch ein Leiden eingeschränkt werde, dessen Auswirkung sich schwer quantifizieren lasse, und andererseits die somatischen Ausfälle durch die psychischen Faktoren verstärkt und überlagert würden. Um die Einschränkung der Arbeitsfähigkeit fair und möglichst gut beurteilen zu können, sei allenfalls eine interdisziplinäre Untersuchung der Beschwerdeführerin in einer medizinischen Einrichtung der IV sinnvoll (VB 52 S. 8).