Hauptursache der Arbeitsunfähigkeit sei die irreversible einseitige Erblindung. Die Prognose bezüglich Eingliederung sei davon abhängig, wie weit die Einschränkungen kompensiert werden könnten. Es handle sich um eine sehr komplexe Situation, in der die Arbeitsfähigkeit einerseits durch ein Leiden eingeschränkt werde, dessen Auswirkung sich schwer quantifizieren lasse, und andererseits die somatischen Ausfälle durch die psychischen Faktoren verstärkt und überlagert würden.